Nutzung und Zuständigkeit

Scania Aufbauinformationen sind vorrangig für Aufbauhersteller bestimmt und gelten für sämtliche Aufbau- und Umbauarbeiten an Lkw-Fahrgestellen und Komplett-Lkw von Scania.

Voraussetzungen

Es wird vorausgesetzt, dass der Aufbauhersteller über folgende Kenntnisse verfügt:

  • Grundkenntnisse über die Scania Lkw-Modellpalette
  • Das notwendige Fachwissen zu Lkw-Aufbauten und Aufbauarbeiten.
  • Kenntnisse über die Einsatzbedingungen der betreffenden Anwendung.

Voraussetzungen der dokumentierten Inspektion

Nach allen Aufbauarbeiten oder Umbauarbeiten muss der Aufbauhersteller bescheinigen, dass die Aufbauten und Aufbauarbeiten entsprechend der Scania Aufbauanweisung ausgeführt wurden.

Eine Qualitäts- und Sicherheitsinspektion sowie eine Konformitätserklärung sind obligatorisch.

Weitere Informationen:

Die Konformitätserklärung kann digital über ein Mobiltelefon unterzeichnet oder von der Website ausgedruckt und handschriftlich unterzeichnet werden.

Folgendermaßen vorgehen:

Auf der Homepage digitale oder manuelle Unterschrift wählen:

HINWEIS!

Es gibt auch örtliche Ausnahmen, z. B. in Deutschland. Informationen zum Umgang mit diesen Dokumenten sind auf der marktspezifischen Seite unter Lokale Informationen zu finden.

Digitale Unterschrift

  1. Felder ausfüllen, die nicht automatisch mit Informationen aus dem persönlichen Scania Konto gefüllt wurden.
  2. Kästchen markieren, dass die Qualitäts- und Sicherheitsinspektion gemäß den Anweisungen von Scania ausgeführt wurde.
  3. Eines der folgenden Kästchen markieren:
    Keine Abweichungen, wenn die Anweisungen von Scania ohne Abweichungen befolgt wurden.
    Abweichungen wurden dokumentiert und Scania gemeldet, einschließlich der Fallnummer (FQCA-Nr.).
  4. Zum Senden des Dokuments an Scania auf Submit (Absenden) klicken.
    Die Daten werden registriert und auf dem Bildschirm angezeigt. 
  5. Prüfen, dass sie korrekt sind, und auf Next (Weiter) klicken. 
    Ein PIN-Code wird an das Mobiltelefon des Ausgebers/Verfassers gesendet.
  6. Das Dokument mit dem PIN-Code unterzeichnen.
    Das unterzeichnete Dokument wird im Scania Produktinformationssystem (SPII) gespeichert und eine Kopie wird an den Ausgeber/Verfasser gesendet, der diese seinen eigenen Anforderungen entsprechend speichert. 

Handschriftliche Unterschrift

  1. Zwei Kopien der Konformitätserklärung ausfüllen und ausdrucken.
  2. Prüfen, ob die Informationen zutreffen, und das Dokument unterzeichnen.
  3. Eine Kopie in das Fahrerhaus in der Nähe des Fahrerhandbuchs legen. Das Fahrerhandbuch liegt in der Regel unter der Liege oder in einem Staufach des Fahrerhauses.
  4. Eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen speichern.

Die Dokumente der Auslieferungsinspektion: Checkliste und Konformitätserklärung können durch die Inspektionsdokumentation des Aufbauherstellers ersetzt werden. Diese Dokumentation muss von Scania genehmigt werden. Kontaktieren Sie zwecks Genehmigung einen autorisierten Verkaufsrepräsentanten eines Scania Händlers.

Vorschriften

Um die Anforderungen der Typengenehmigung von vollständigen Fahrzeugen gemäß Richtlinie 2007/46/EG zu erfüllen, müssen bei Aufbau- und Umbauarbeiten an Scania Fahrgestellen unbedingt die Scania Aufbauanweisung und die einschlägigen nationalen Bestimmungen eingehalten werden.

Weitere Informationen zur gesamten Fahrzeugtypengenehmigung sind im Dokument „Typengenehmigung von Fahrzeugen innerhalb der EU“ zu finden.

Die Aufbauanweisung bietet dem Aufbauhersteller häufig die Freiheit, die Formgebung und die Materialwahl selbst vorzunehmen und den Aufbau somit exakt auf die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zuzuschneiden.

Kontaktieren Sie einen Scania Händler oder Vertriebspartner, wenn Sie Fragen haben, zu denen Sie in der Scania Aufbauanweisung keine Antwort finden konnten. Falls anwendbar, müssen die Vorschriften und Richtlinien für die CE-Kennzeichnung eingehalten werden. Weitere Informationen finden sich unter der Überschrift CE-Kennzeichnung.

Aufbauarbeiten

Alle Aufbauarbeiten sind entsprechend der Scania Aufbauanweisung auszuführen. Für Aufbauarbeiten, die nicht in der Scania Aufbauanweisung beschrieben sind, muss der Aufbauhersteller zwecks Genehmigung einen autorisierten Verkaufsrepräsentanten eines Scania Händlers kontaktieren. Andernfalls erlischt die werkseitige Garantie.

Kontaktieren Sie einen Scania Händler, um folgende Punkte zu prüfen:

  • Müssen Parameter eingestellt und/oder Software aktualisiert werden?
  • Kann der Umbau ausgeführt werden?
  • Haben die Aufbauarbeiten Auswirkung auf Zertifikate oder gesetzliche Anforderungen?

Dies gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Lkw.

Umbauarbeiten

Alle Umbauarbeiten sind entsprechend der Scania Aufbauanweisung auszuführen. Alle Umbauarbeiten, die nicht in der Scania Aufbauanweisung beschrieben sind, müssen von einem autorisierten Vertreter eines Scania Händlers genehmigt werden. Andernfalls erlischt die werkseitige Garantie.

Kontaktieren Sie einen Scania Händler, um folgende Punkte zu prüfen:

  • Müssen Parameter eingestellt und/oder Software aktualisiert werden?
  • Kann der Umbau ausgeführt werden?
  • Hat der Umbau Auswirkung auf die Zertifizierung oder auf gesetzliche Vorschriften?

Dies gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Lkw.

Verantwortlichkeit

Scania kann sich bei der Bereitstellung von Informationen und Empfehlungen nur an bereits bekannten Eigenschaften und Bedingungen orientieren.

Der Aufbauhersteller ist ferner für folgende Punkte verantwortlich:

  • Die Fahrgestellkomponenten müssen nach den Aufbauarbeiten weiterhin ihre ursprüngliche Funktionseignung und Güte besitzen.
  • Der Aufbau muss alle gesetzlichen, sicherheits- und nutzungsrelevanten Anforderungen erfüllen.
  • Merkmale des kompletten Fahrzeugs, soweit diese in Zusammenhang mit dem Aufbau stehen.

Sowohl Scania Händler als auch Aufbauhersteller tragen dem Kunden gegenüber die Verantwortung, dass die erforderlichen Anweisungen und Informationen dem Fahrzeug bei Auslieferung beiliegen.

CE-Kennzeichnung

Lkw mit einem Aufbau (Kran, Ladebordwand, Wechselaufbau, motorisch angetriebene Seilwinden, Kipperaufbau etc.), der als Maschine 1 definiert ist und in einem Mitgliedsstaat der EU oder EFTA in den Verkehr gebracht werden soll, müssen zusätzlich zu den Scania Aufbau-Informationen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.

Der Aufbauhersteller ist ferner für folgende Punkte verantwortlich:

  • Die CE-Kennzeichnung der Maschine und die erforderliche Dokumentation 2 werden mit dem Fahrzeug geliefert.
  • Die technische Dokumentation wird archiviert. Die Dokumentation muss während eines Zeitraums von mindestens 10 Jahren nach der zuletzt in Einzel- oder Serienfertigung herstellten Einheit bzw. für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeug geliefert werden können.

Baut der Aufbauhersteller eine Baugruppe ein, die bereits mit CE-Kennzeichnung versehen ist, muss der Aufbauhersteller alle Anweisungen und Richtlinien befolgen, die sich auf die betreffende Baugruppe beziehen. Auch in diesen Fällen muss die erforderliche Dokumentation2 mit dem Fahrzeug geliefert werden.

  1. Eine zusammengebaute Einheit, die mit einem Steuersystem ausgestattet ist oder mit einem solchen verbunden wird, das aus verbundenen Teilen besteht, von denen sich mindestens eines bewegt.
  2. Dokumentation, die den sicheren Gebrauch der Maschine über den gesamten Nutzungszeitraum sicherstellt. Dies reicht von Zusammenbau, Einbau, Verwendung, Service und Wartung bis hin zu Zerlegen und Entsorgung.